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Die Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde und wird von der erwachsenen Gemeindegliedern alle sechs Jahre gewählt.

Er trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Er vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.

Der Kirchenvorstand verwaltet auch das kirchliche Vermögen der Gemeinde. Zu seinen Aufgaben gehört also auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Kollekten, Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden. Letztendlich ist es immer Geld, das Gemeindeglieder über ihre Kirchensteuer oder Spenden bereit gestellt haben.

Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.
 

Die Mitglieder des Kirchenvorstands

Vorsitzender:
Jürgen Paul

Stellv. Vorsitzender
Pfr. Andreas Höfeld (als Pfarrer)

sowie
Tilo Bundschuh
Lucie Fröhlich
Kristin Geiger
Wolfgang Geissel
Waltraut Hanisch
Hildegard Rumler
Friedlind Schäfer

und als Jugenddeligierter
Philipp Hartmann

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